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Ergänzung
Die Bauphysik spielt für die Gebrauchstauglichkeit, also die Nutzbarkeit des Bauwerks, eine entscheidende Rolle.
Der Wärmeschutznachweis stellt einen weiteren, durch die Landesbauordnungen geforderten, bautechnischen Nachweis dar. Er beinhaltet den Nachweis und die Bewertung der Gebäudehülle und der installierten Haustechnik im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Ohne einen ausreichenden Wärmeschutz ist der wirtschaftliche Betrieb bzw. Nutzung eines Gebäudes heute nicht mehr denkbar.
Nachweise zum Feuchteschutz dienen dem Schutz vor einer Auffeuchtung der Außenbauteile und damit vor Bauschäden und Schimmelbildung. Die Schimmelfreiheit ist nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen ein wichtiges Kriterium der Gebrauchstauglichkeit.
Lüftungskonzepte überprüfen, ob die beabsichtigte Nutzung der Gebäude mit einer Lüftung über Fenster und Fugen ein ausreichender Luftwechsel sichergestellt werden kann. Um Lüftungswärmeverluste zu minimieren und damit Energie zu sparen, ist der Bau luftdichter Gebäude zum Stand der Technik geworden. Eine Lüftung über das händische Öffnen der Fenster kann dann mitunter nicht mehr praktikabel sein.
Obwohl die einzelnen Maschinen und Fahrzeuge immer leiser geworden sind, ist der der Lärmpegel in den Städten oft nicht im selben Maße gesunken, da die Anzahl der Lärmquellen stetig stieg. In diesem Zusammenhang stellt der Schallschutznachweis die Schutzwirkung der eigenen Wohnung gegen Außenlärm und Lärm aus fremden Wohnungen sicher. Mit Blick auf immer dichter bewohnte Ballungsräume steigt auch der Stellenwert dieser Schutzwirkung. Der mit dem Fortschritt der Bautechnik gestiegene Anspruch an die Qualität des Schallschutzes spiegelt sich auch in der Rechtsprechung wieder. Ein Mindestschallschutz „nach Norm“ stellt nicht mehr einen üblichen, also vom Bauherren erwartbaren, Schallschutz dar. Der Schallschutznachweis ist ebenfalls einer der bautechnischen Nachweise, die in dem Landesbauordnungen genannt werden.
Energieeffizienz-Experten, wie sie auch von der DENA gelistet werden, sind speziell ausgebildete Energieberater. Sie können über eine allgemeine Energieberatung hinaus Informationen zu den aktuellen, gebäudebezogenen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) geben. Sie sind für viele dieser Programme zur Beantragung und zur Begleitung der Bauvorhaben zwingend hinzuzuziehen, um eine entsprechende Qualität sicherzustellen und gegenüber den Förderstellen die Konformität der Baumaßnahmen mit den jeweiligen Förderbedingungen zu bestätigen.